Transciption of Aron Gurwitsch’s “Die politische Theorie Spinozas”

From Frankfurter Israelitisches Gemeindeblatt: Amtliches Organ der Israelitischen Gemeinde. Number 3, November 24th, 1932.

 

Die politische Theorie Spinozas

 

            Das 16. und 17. Jahrhundert is die Zeit der Religions-kriege und -verfolgungen in Europa. Die Kämpfe der katholischen und protestantischen Koalitionen in Deutschland, die Bürgerkriege in England, die Hugenottenverfolgungen in Frankreich und, abgesehen von diesen groβen Konflikten, die unzähligen “kleinen”, weil nur einzelne Menschen betreffenden Quälereien und Bedrohungen allerorten gaben dem damaligen Europa sein Bild. Es wareine Zeit der Unsicherheit un Unbeständigkeit, immer muβte man gewärtig sein, um seines Glaubens willen Verfolgungen und Gefahren an Leben, Leib und Eigentum auf sich zu nehmen, die Landstraβen Europas wimmelten von Flüchtlingen, die von Italien kamen und schlieβlich nach Polen Gelangten (die Sozinianer), von Katholiken, die von Norden nach Süden, und von Protestanten, die von Süden nach Norden zogen. Auch die Niederlande, das Land unseres Philosophen, waren von inneren Kämpfen nicht verschont: noch hielt sich die “Regentenpartei” mit ihrem “Ratspensionar”, dem genialen Jan de Witt, die Partei der einem gewissen Liberalisumus zuneigenden städtischen Aristokratie, aber auch sie bakam einen immer schwereren Stand gegenüber den von den calvinistischen Predikanten aufgehetzten Volksmassen.

            Um der politischen Praxis Jan de Witts willen hat Spinoza seinen “Theologisch-Politischen Traktat” geschrieben, der unter anderem die Grundsatze seiner politischen Theorie enthält. Die durch die Religionskriege und Verfolgungen gekennzeichnete Lage ist der Ausgangspunkt sowohl seiner politischen Ueberlegungen, wie der des bedeutendsten politischen Denkers jener Zeit, des Thomas Hobbes. Eben der Zustand des Kampfes aller gegen alle ist es, den diese beiden Denker als Naturzustand bezeichnen. Es is der staatslose Zustand, d.h. die Menschen genieβen noch nicht oder nicht mehr die nur dem Staate zu verdankende Sicherheit voreinander. Jeder kann tun, was er will. Kein Recht und Gesetz regelt das menschliche Zusammenleben. Keine Instanz ist da, die den Frieden in der menschlichen Gesellschaft herstellen kann. Die Erfahrung eines derartigen Zustandes treibt aber wegen seiner Unerträglichkeit notwendig die Menschen zu dem Willen, aus dieser Unsicherheit und Bedrohtheit sich zu befreien. Sicherheit und Ruhe kann nur erlangt warden, wenn der Naturzustand, und mit ihm das Naturrecht aufgehoben wird.

            Als von Natur recht gilt Spinoza alles Verhalten eines Wesens, das in seiner Macht liegt. Dabei beschränkt er sich nicht auf Menschen. Ausdrücklich sagt er: “die Fische sind  von Natur bestimmt zu schwimmen, die groβen die kleineren zu fressen, und darum bemächtigen sich die Fische mit dem vollsten natürlichen Rechte des Wassers und fressen die groβen die kleineren”. Und innerhalb der menschlichen Sphäre erkennt er keinen Unterschied an zwischen vernunftbegabten und lediglich ihren Leidenschaften folgenden Menschen, zwischen geistig Gesunden und Blödsinnigen oder Geisteskranken. Alles, was irgend ein Wesen kraft seiner Natur tut, das tut ws mit vollem Naturrecht, das ist der Sinn seines Satzes, das natürliche Recht eines jeden Wesens reiche so weit, wie seine Macht. Nur unter rein menschlichen Gesichtpunkten gibt es in der Natur, d.h. in der Wirklichkeit, Absurdes, Lächerliches, Widersinniges; vom Standpunkt des Ganzen aus ordnet sich jedes uns als unsinnig erscheinende den groβen, allgemeinen Gesetzen des Kosmos ein. Daher is alles, was in Kampfe aller gegen alle geschieht, vom Naturrecht aus legitimiert. Man sieht, wie Spinoza bemüht is, seinen Begriff des Naturrechts mit dem Ganzen seiner Metaphysik in Zusammenhang zu bringen, wie er das politische Geschehen dem allgemeinen Naturgeschehen, letzten Endes dem ganzen Kosmos einordnet. Daβ damit dem Politischen sein eigentlicher Charakter genommen wird, daβ die Begriffe Naturzustand und Naturrecht dabei ihren eigentlich menschlichen Sinn verlieren, hat Leo Strauβ jüngst in scharfsinnigen Untersuchungen nachgewiesen und dabei auf den groβen Vorzug, dem Hobbes vor Spinoza hat, aufmerksam gemacht.[1]

            Wenn also auch der Naturzustand, der Kampf aller gegen alle, vom “Standpunkt der Ewigkeit” aus sinnvoll ist, ist er nichsdestoweniger uns Menschen unerträglich. Beendet warden kann er aber nur, wenn jeder von uns auf sein ursprüngliches natürliches Recht verzichtet, d.h. darauf verzichtet, all das zu tun, was er will, und was in seiner Macht steht. Um miteinander auskommen zu können, müssen die Menschen, die jedem von ihnen von Natur aus zukommende Macht abtreten, d.h. sie einer anderen Instanz übertragen. Je nachdem die Macht aller auf einen einzelnen, auf einige wenige oder auf die Gesamtheit aller als Gesamtheit übertragen wird, hat der so entstehende Staat die Form der Monarchie, Aristokratie oder Demokratie. Immer aber wird der Zweck des Staates dadurch bestimmt, daβ die Menschen ihre Macht freiwillig oder gezwungen abgeben, um in Frieden und Ruhe zu leben. Von den vershiedenen Staatsformen behandelt Spinoza im Theologisch-Politischen Traktat, an den allein wir uns halten, ausschlieβlich die Demokratie. Da bei dieser Staatsform jeder seine Macht an die Gesamtheit aller abtritt, von der er einen Teil bildet, kommt diese Staatsform dem ursprünglichen natürlichen Zustand am nächsten. Denn der einzelne Bürger wird ja bei allen Entscheidungen und Beschlüssen im demokratischen Staate zu Rate gezogen. “Dazu kommt, daβ bei einer demokratischen Regierung Widersinnigkeiten nicht so sehr zu befürchten sind; denn es ist fast ausgeschlossen, daβ in einer Versammlung, vorausgesetzt, daβ sie groβ ist, sich die Majorität in einer Widersinnigkeit zusammenfindet.” Solange jedenfalls, als dieser Majorität der Sinn des staatlichen Zusammenlebens bewuβt bleibt, der “eben darin besteht, die widersinnigen Begierden auszuschalten und die Menschen soweit als möglich in den Schranken der Vernunft zu halten, damit sie in Eintracht und Frieden leben. “Mit der Bildung des Staates hat also jeder Bürger seine ganze Macht, damit aber auch sein ganzes Recht an die Obrigkeit übertragen, gleichgültig welche Form der Staat besitzt. Diese Uebertragung begründet eine absolute Gehorsamspflicht der Untertanen gegenüber der Regierung. Zwar werden die Bürger damit nicht zu Sklaven; denn wenn sie auch nach dem Willen eines anderen handeln müssen, so fügen sie sich dem Befehlenden nicht um seines Nutzens willen, sondern um des der Allgemeinheit willen, damit schlieβlich auch um ihres eigenen Nutzens willen. Immerhin aber bleibt die Gehorsamspflicht gegenüber der Regierungsgewalt. Diese is in ihren Entschlüssen souverän. Sie ist niemandem verantwortlich von keinem Urteil abhängig, kann tun und lassen, was sie will, und befindet sich damit in genau dem Zustand, in dem sich die einzelnen Menschen vor der Konstitution des Staates befanden. Die Rechte der Regierung gegenüber ihren Untertanen unterliegen keiner Einschränkung. Da der Staat selbst bestimmt, was Recht und Unrecht is, da es auβerhalb des Staates, d.h. im staatlosen Zustand, weder Recht noch Unrecht gibt, so folgt daraus, daβ der Staat selber niemals Unrecht tun kann. Denn wie es kein Recht auβerhalb des Staates gibt, so gibt es auch keins über dem Staate, d.h. keins an das er gebunden ist. Diese absolute Souveränität der Regierung gegenüber den Bürgern betrifft auch die Angelegenheiten der Religion. Die weltlichen Behördern allein sind befugt, die Religion und Frömmigkeit auszulegen, sowie den äuβern Kultus zu überwachen. Das steht nach Spinoza nicht im Widerspruch zum Wesen der Religion. Denn wie er in den religionskritischen Teilen des Theologisch-Politischen Traktats ausführt, besteht der Sinn der Religion nicht in spekulativen Lehren, sondern in der Forderung, “Gott durch Werke der Nächstenliebe und Gerechtigkeit zu gehorchen.” Gerechtigkeit und Nächstenliebe aber können nicht gedeihen, wenn die staatliche Ordnung, das friedliche Zusammenleben der Menschen, erschüttert wird. Infolgedessen kann der Gehorsam gegenüber der Regierung, was sie auch befehlen möge, niemals im Widerspruch zu der zentralen Forderung der Religion stehen.

            Das Bild des Staates, soweit die Ausführungen Spinozas bisher verfolgt haben, scheint durchaus dem absolutistischen Staat, wie Hobbes ihn begründet, zu gleichen. Ist nicht die absolute Gehorsamsforderung gegenüber der Regierung, auch in Sachen des Glaubens und der Religion, nur ein anderer Ausdruck für das “cuius regio, cius religio” (dem Sinn nach bedeutet diese Friedensformel des dreiβigjährigen Krieges: der Landesherr bestimmt über die Religion)? Und als theoretische Grundlegung dieser Formel kann man ja die absolutistische Staatstheorie von Hobbes betrachten. Ohne zweifel haben nach Spinoza die obersten Staatgewalten ein Recht auf absolutistische Regelung aller Gesinnungs- und Glaubensangelegenheiten. Aber die Frage ist, ob das, wozu sie ein Recht haben, auch vorteilhaft ist, und zwar vorteilhaft gerade für den Staat selber. Hier aber setzt Spinoza mit einer Gedankenreihe ein, die nicht nur völlig originell ist, sondern ihn überdies als Vater des politischen Liberalismus erscheinen läβt.

            So sehr man all seine Macht und all sein Recht auf den Staat überträgt und übertragen muβ, so geht dies doch niemals so weit, daβ man darauf verzichtet, seine eigenen Gedanken. Zu- und Abneigungen zu haben. Keine staatliche Macht der Welt kann ihre Bürger dazu zwingen, allein nach den Befehlen der Obrigkeit zu denken, zu fühlen und zu wollen. Versteht sie es dennoch, so wird der Erfolg sein, daβ sie Heuchler und Kriecher heranzüchtet. Gerade die freieren Menschen, die ehrlichen und aufrechten wird sie sich so zu Feinden machen. Eine Regierung, die keine Gedankenfreiheit gibt, befindet sich weiter ständing in der Gefahr, von fanatischen Sektierern und Glaubensparteien als Waffe und Instrument behandelt zu werden. Anstatt die Leidenschaften zu bändigen, stachelt sie sie vielmehr auf. Jede fanatische und herrschsüchtige Sekte glaubt dann sich nur der Regierungs gewalt bemächtigen zu müssen, am ihre Gegner ausrotten und die Andersdenkenden unterdrücken zu können. Statt des Friedens, den zu sichern einziger Sinn und Zweck des Staates ist, wird beständiger Aufruhr, beständige Bedrohung der staatlichen Existenz die Folge sein.

            Der Staat, der Gedankenfreiheit gewährt, gibt damit nicht ein Stück seiner Macht auf, sondern er wird im Gegenteil gerade dadurch starker. Historische Beispiele zeigen, daβ Gewaltherrschaft sich niemals lange behauptet hat; die in Spinozas Tagen noch Erinnerung an den Abfall der Niederlande bewies, daβ ein für seinen wohlverstandenen Vorteil, für sein Haus und Heim kämpfendes freies Volk den Söldnerheeren der Tyrannei überlegen war. Das aber bedeutet, daβ der freie Staat stärker ist, als der despotisch regierte, womit ihm im Sinne der Naturrechtslehre Spinozas das höhere Recht zukommt. Durch die Freiheit, die der Staat seinen Bürgern gewährt, wächst er selber. “Weil nicht alle Menschen die gleiche Meinung haben können, ist man dahin übereingekommen, daβ diejenige Meinung die Kraft eines Beschlusses haben soll, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt, vorbehaltlich des Rechtes, sie wieder aufzuheben, im Falle, daβ sich ihnen etwas Besseres zeigt.” In diesem Sinne nimmt Spinoza für den Bürger des Staates das Recht in Auspruch für die Abschaffung oder Abänderung eines geltenden Gesetze einzutreten, wofern er vernüftige Gründe für seine Ansich beibringen kann, und nicht bloβ auftritt, um die Regierung beim Volke verhaβt zu machen oder Aufruhr zu schüren Allerdings ist in jedem Falle, solange das betreffende Gesetz in Geltung ist, jeder an seine Beobachtung gebunden. Die Meinungen und die Gedanken sind frei, aber nicht die Handlungen. Auf das Recht, nach eigenem Gutdünken zu handeln, haben wir verzichtet, nicht aber haben wir das Recht auf unsere Meinungen und Gedanken aufgegeben. “Der letzte Zweck des Staates ist nicht zu herrschen, noch die Menschen in Furcht zu halten, oder sie fremder Gewalt zu unterwerfen, sondern vielmehr den einzelnen von der Furcht zu befreien, damit er so sicher als möglich leben und sein natürliches Recht zu sein und zu wirken ohne Schaden für sich und andere vollkommen behaupten kann. Es ist nicht der Zweck des Staates, die Menschen aus vernünftigen Wesen zu Tieren oder Automaten zu machen … Der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit.”

            Wir gingen davon aus, den politischen Zustand Europas im 17. Jahrhundert als die Erfahrung zu kennzeichnen, auf die hin sowohl Spinozas wie Hobbes’ Staatstheorie orientiert ist. Diese Erfahrung war die Grunderfahrung für beider politisches Denken. Sie war das Motiv für eine Umwandlung des Denkens auf allen Gebieten: alles, was man mit einem umfassenden, aber durchaus bestimmten Ausdruck als spezifisch “modernen Geist” bezeichnen kann, nimmt von den Erfahrungen und Reaktionen des 17. Jahrhunderts seinen Ausgang. Eben die Religionsstreitigkeiten jener Zeit waren das historische Motiv der Aufklärung, d.h. all der Versuche, unbeschadet der doch nicht auszutragenden religiösen Differenzen einen gewissermaβen neutralen Boden zu finden, auf dem sich die Menschen, alle Menschen, verständigen können. Diese Erfahrungen bilden nun zwar das Motiv und die Grundlage für das Denken der Aufklärung, damit auch für die Staatstheorie Spinozas, aber sie bilden nicht seine Bedingungen in dem Sinne, daβ nur auf Grund einer so gearteten Wirklichkeit jene Theorien möglich und sinnvoll wären. Denn was von jener Zeitsituation für diese Theorien wesentlich ist, das ist im Grunde nur etwas Formales. Nur auf den Kampf aller gegen alle selbst kommt es an, nur darauf, in welcher Situation sich die Gesellschaft befindet, wenn die staatlichen Bande gelockert sind oder die Menschen noch nicht den Willen zum Staate, d.h. zu einem Zusammenleben bei allen Gesinnungsdifferenzen gefunden haben. Relativ gleichgültig aber ist, worum in jedem einzelnen Fall diese Kämpfe gehen, was es für Angelegenheiten sind, die die Menschen in den Zustand der Anarchie hineinzuführen drohen. In diesem Sinne besitzen jene Theorien and damit die Theorie Spinozas Aktualität für alle Zeiten und erhöhte Aktualität für eine Zeit wie die unsrige, der Klassen-, Interessen-, und Gesinnungskämpfe ihren Charakter verleihen, und die wieder einmal die Anschauung von dem vermittelt, was der Naturzustand im Gegensatz zum bürgerlichen Zustand ist.



[1] Die Religionskritik Spinozas als Grundlage seiner Bibelwissenschaft, Berlin 1930.